Studie­rende im ersten Semes­ter können ab dem 06. Februar 2023 einen einma­li­gen Zuschuss zum Studi­en­start beantragen.

Aktu­ell haben finan­zi­ell und sozial bedürf­tige Studie­rende wieder die Möglich­keit, sich auf einen Zuschuss zum Studi­en­start für das Winter­se­mes­ter 2022/2023 zu bewer­ben. Eine Bean­tra­gung ist fort­lau­fend möglich, solange die Mittel ausrei­chen. Mit dem Zuschuss zum Studi­en­start soll Studie­ren­den der erfolg­rei­che Studi­en­be­ginn in Berlin erleich­tert werden. Die finan­zi­elle Unter­stüt­zung kann für notwen­dige Anschaf­fun­gen, die bei Beginn des Studi­ums anfal­len können, genutzt werden (z.B. für Studi­en­ma­te­rial, Laptop, Kauti­ons­zah­lun­gen, zu über­brü­cken­den Lebens­un­ter­halt u.v.m.). Der Zuschuss ist eine einma­lige Unter­stüt­zung in Höhe von 1.000,- Euro. Ein Rechts­an­spruch besteht nicht.

Alle Infor­ma­tio­nen zum Bewer­bungs­ver­fah­ren findet ihr hier:

https://www.stw.berlin/beratung/sozialberatung/studienfinanzierung-im-%C3%BCberblick/einmalige-unterst%C3%BCtzungsm%C3%B6glichkeiten-des-studierendenwerks-berlin/zuschuss.html

Der “Zuschuss zum Studi­en­start” aus dem Sozi­al­fonds des Landes Berlin hat die finan­zi­elle Unter­stüt­zung zum erfolg­rei­chen Studi­en­start zum Ziel. Er rich­tet sich an sozial und finan­zi­ell beson­ders bedürf­tige Studie­rende, die im ersten Semes­ter studie­ren. Dies erfolgt durch einen finan­zi­el­len Zuschuss zum Lebens­un­ter­halt bzw. zu Mehr­auf­wen­dun­gen in dieser beson­ders sensi­blen Phase des Studi­ums, z. B. für Anschaf­fun­gen für das Studium, Kauti­ons­zah­lun­gen, Anreise, zu über­brü­cken­dem Lebens­un­ter­halt, u.ä. Studie­rende im ersten Semes­ter können einma­lig eine finan­zi­elle Hilfe in Höhe von 1.000,- Euro erhalten.