Bis zum 14. Okto­ber 2022 (Erst­se­mes­ter bis zum 28. Okto­ber 2022) habt ihr die Möglich­keit die Befrei­ung vom Semes­ter­ti­cket (Abgabe des Semes­ter­ti­ckets) oder einen Zuschuss zum Semes­ter­ti­cket im Semes­ter­ti­cket­büro zu beantragen.

Im Folgen­den haben wir euch die Antrags­gründe für beide Anträge (Befrei­ung oder Bezu­schus­sung) aufgelistet:

Bezu­schus­sung

Der Zuschuss (193,80 €) kann aufgrund einer beson­de­ren Härte bean­tragt werden und soll Studie­rende unter­stüt­zen, denen es durch einen bestimm­ten Umstand erheb­lich erschwert ist die Rück­mel­de­ge­bühr aufzubringen.

Antrags­frist: ab sofort bis 28.03.2022

Antrags­gründe beim Antrag auf Bezu­schus­sung gemäß §2 (3) Sozi­al­fonds­sat­zung der Studie­ren­den­schaft der BHT Berlin:

  • Beschränkte Arbeits­er­laub­nis
  • Kinder
  • Schwan­ger­schaft
  • Anfer­ti­gung der Abschluss­ar­beit (diese muss bereits länger als drei Monate vor dem Rück­mel­de­zeit­punkt dauern)
  • Unent­gelt­li­ches oder gering vergü­te­tes Pflicht­prak­ti­kum* mit mind. 30 Stun­den Arbeits­zeit pro Woche
  • hohe Kosten für notwen­dige medi­zi­ni­sche oder psycho­lo­gi­sche Versor­gung, soweit sie einen Betrag von 250 € überschreiten
  • Studie­rende, die laufende Leis­tun­gen zum Lebens­un­ter­halt nach SGB II oder SGB XII beziehen
  • pfle­ge­be­dürf­tige Person im Haushalt
  • Härte­fall
  • notwen­dige Ausga­ben für das Studium über 250 €

* Pflicht­prak­ti­kum dauert bereits mind. drei Monate vor Rück­mel­de­zeit­punkt
* Gering vergü­tet ist ein Prak­ti­kum, wenn dein Einkom­men gerin­ger als dein Gesamt­be­darf ist. Eine Beispiel­rech­nung für den Gesamt­be­darf findet ihr im Antrag. 

Trifft einer der Gründe auf dich zu?

Dann fülle den Antrag auf Bezu­schus­sung aus und sende ihn mit allen benö­tig­ten Unter­la­gen (siehe Antrag) an uns. Falls du die Frist aus irgend­ei­nem Grund nicht einhal­ten kannst, melde dich bitte vorher bei uns.

Befrei­ung

Ausschlag­ge­bend für die Höhe der Rück­erstat­tung ist das Eingangs­da­tum des Semes­ter­ti­ckets bei uns im Büro.

Antrags­gründe beim Antrag auf Befrei­ung gemäß §1 (7) Semes­ter­ti­cket­sat­zung der Studie­ren­den­schaft der BHT Berlin:

  • Schwer­be­hin­de­rung (mit Wert­marke), hier­bei ist auch eine dauer­hafte Befrei­ung möglich
  • Behin­de­rung anhand eines fach­ärzt­li­chen Attestes
  • Studie­rende eines Ergänzungs‑, Zusatz‑, Aufbau- oder eines weiter­bil­den­den Studi­en­gan­ges sowie Teilzeitstudierende
  • Besitz eines Firmentickets
  • Urlaubs­se­mes­ter
  • Exma­tri­ku­la­tion
  • Verspä­tete Immatrikulation
  • Studi­en­be­ding­ter Aufent­halt außer­halb des Geltungs­be­reichs (mind. drei zusam­men­hän­gende Monate im bean­trag­ten Semes­ter), z. B. Auslands­se­mes­ter, Abschluss­ar­beit und Praxis­se­mes­ter außer­halb Berlins

Die Pande­mie stellt keinen Befrei­ungs­grund dar.

Wenn einer der Gründe auf dich zutrifft,

kannst du jeder­zeit einen Antrag auf Befrei­ung mit allen notwen­di­gen Unter­la­gen (siehe Antrag) per Post oder E‑Mail stel­len. Sollte dein Antrag bewil­ligt werden, wird das Semes­ter­ti­cket (Campus­card) einge­zo­gen und die Aufschrift für das Ticket entfernt. Im Anschluss bekommst du die Campus­card wieder zurück.

Die Anträge könnt ihr euch auf der Seite des Semtix runter­la­denIn unse­rem FAQ findet ihr bereits ein paar nütz­li­che Antwor­ten zu häufig gestell­ten Fragen.

Sprech­zei­ten Büro

Tele­fonnr: 030 4504 50 40 (erreich­bar in den Büro­sprech­zei­ten)
Ort: Raum B126 (Haus Gauß)

(Termine außer­halb der Sprech­zei­ten können verein­bart werden)