Bis zum 14. Oktober 2022 (Erstsemester bis zum 28. Oktober 2022) habt ihr die Möglichkeit die Befreiung vom Semesterticket (Abgabe des Semestertickets) oder einen Zuschuss zum Semesterticket im Semesterticketbüro zu beantragen.
Im Folgenden haben wir euch die Antragsgründe für beide Anträge (Befreiung oder Bezuschussung) aufgelistet:
Bezuschussung
Der Zuschuss (193,80 €) kann aufgrund einer besonderen Härte beantragt werden und soll Studierende unterstützen, denen es durch einen bestimmten Umstand erheblich erschwert ist die Rückmeldegebühr aufzubringen.
Antragsfrist: ab sofort bis 28.03.2022
Antragsgründe beim Antrag auf Bezuschussung gemäß §2 (3) Sozialfondssatzung der Studierendenschaft der BHT Berlin:
- Beschränkte Arbeitserlaubnis
- Kinder
- Schwangerschaft
- Anfertigung der Abschlussarbeit (diese muss bereits länger als drei Monate vor dem Rückmeldezeitpunkt dauern)
- Unentgeltliches oder gering vergütetes Pflichtpraktikum* mit mind. 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche
- hohe Kosten für notwendige medizinische oder psychologische Versorgung, soweit sie einen Betrag von 250 € überschreiten
- Studierende, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII beziehen
- pflegebedürftige Person im Haushalt
- Härtefall
- notwendige Ausgaben für das Studium über 250 €
* Pflichtpraktikum dauert bereits mind. drei Monate vor Rückmeldezeitpunkt
* Gering vergütet ist ein Praktikum, wenn dein Einkommen geringer als dein Gesamtbedarf ist. Eine Beispielrechnung für den Gesamtbedarf findet ihr im Antrag.
Trifft einer der Gründe auf dich zu?
Dann fülle den Antrag auf Bezuschussung aus und sende ihn mit allen benötigten Unterlagen (siehe Antrag) an uns. Falls du die Frist aus irgendeinem Grund nicht einhalten kannst, melde dich bitte vorher bei uns.
Befreiung
Ausschlaggebend für die Höhe der Rückerstattung ist das Eingangsdatum des Semestertickets bei uns im Büro.
Antragsgründe beim Antrag auf Befreiung gemäß §1 (7) Semesterticketsatzung der Studierendenschaft der BHT Berlin:
- Schwerbehinderung (mit Wertmarke), hierbei ist auch eine dauerhafte Befreiung möglich
- Behinderung anhand eines fachärztlichen Attestes
- Studierende eines Ergänzungs‑, Zusatz‑, Aufbau- oder eines weiterbildenden Studienganges sowie Teilzeitstudierende
- Besitz eines Firmentickets
- Urlaubssemester
- Exmatrikulation
- Verspätete Immatrikulation
- Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs (mind. drei zusammenhängende Monate im beantragten Semester), z. B. Auslandssemester, Abschlussarbeit und Praxissemester außerhalb Berlins
Die Pandemie stellt keinen Befreiungsgrund dar.
Wenn einer der Gründe auf dich zutrifft,
kannst du jederzeit einen Antrag auf Befreiung mit allen notwendigen Unterlagen (siehe Antrag) per Post oder E‑Mail stellen. Sollte dein Antrag bewilligt werden, wird das Semesterticket (Campuscard) eingezogen und die Aufschrift für das Ticket entfernt. Im Anschluss bekommst du die Campuscard wieder zurück.
Die Anträge könnt ihr euch auf der Seite des Semtix runterladen. In unserem FAQ findet ihr bereits ein paar nützliche Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Semesterticketbüro
Najoua, Pierre, Katharina, Frankie
semesterticket[at]studis-bht.de
Leitung: Leo
verkehr[at]studis-bht.de
Sprechzeiten Büro
Telefonnr: 030 4504 50 40 (erreichbar in den Bürosprechzeiten)
Ort: Raum B126 (Haus Gauß)
(Termine außerhalb der Sprechzeiten können vereinbart werden)