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Dieser Arti­kel erschien zuerst am 30. April 2018. Aufgrund der Neuge­stal­tung unse­rer Webseite wurde dieser neu eingestellt.

Wie eine Profes­so­rin versucht sich Nutzungs­rechte von Studie­ren­den zu sichern.

Im Winter­se­mes­ter 2015/2016 kamen Studie­rende des Fach­be­reichs IV auf mich und den AStA zu und ersuch­ten uns um Hilfe. Sie berich­te­ten von einem Modul, in welchem sie Fotos machen soll­ten, welche im Anschluss an das Modul ausge­stellt werden soll­ten. Klingt eigent­lich gut – doch es gab Probleme:

Die Studie­ren­den berich­te­ten von einem Doku­ment, dass sie alle ange­hal­ten wurden zu unter­zeich­nen. Das hier für Euch beigefügte Doku­ment zeigt auf, dass sich die Profes­so­rin die Nutzungs­rechte an den Werken der Studie­ren­den sichern wollte. Inter­es­san­ter­weise sollte diese Verein­ba­rung nicht zwischen den Studie­ren­den und der Hoch­schule geschlos­sen werden, sondern zwischen den Studie­ren­den, der Profes­so­rin und deren Lebens­ge­fähr­ten. Die Profes­so­rin, um die es hier geht, ist Prof. Dr. Susanne Junker und ihr Lebens­ge­fährte ist Tim van Beveren.

Die Verein­ba­rung zwischen Studie­ren­den und den Lebens­part­nern Junker/Beveren sah unter ande­rem eine zeit­lich unbe­fris­tete Nutzung der Werke der Studie­ren­den für jeden erdenk­li­chen Zweck vor. So ist in der Verein­ba­rung zu lesen, dass die Werke der Studie­ren­den „(…)ohne jede Beschrän­kung des räum­li­chen, zeit­li­chen oder inhalt­li­chen Verwen­dungs­be­rei­ches und für alle in Betracht kommen­den Nutzungs­zwe­cke verviel­fäl­tigt, ausge­stellt und öffent­lich wieder­ge­ge­ben werden können. Dies schließt auch die Nutzung für gewerb­li­che Zwecke ein. „

Ein Skan­dal. Hier eignete sich eine Beam­tin, inner­halb ihres Dienst­ver­hält­nis­ses, die unbe­schränk­ten Nutzungs­rechte an den Werken ihrer Studie­ren­den an. Auch eine gewerb­li­che Nutzung kommer­zi­el­ler Art war nicht ausge­schlos­sen. Der AStA machte die Hoch­schule auf diesen Vorfall aufmerk­sam und sprach auch mit der Profes­so­rin. Die Hoch­schule versprach Prüfung, die Profes­so­rin vertei­digte ihr Verhal­ten und der Lebens­ge­fährte drohte der Hoch­schule und den Referenten*innen des AStA mit Klage.

Zwei Jahre später wieder­holt sich nun die Geschichte. Auch dies­mal kamen wieder Perso­nen auf AStA Referenten*innen zu. Auch dies­mal will sich die Profes­so­rin die Nutzungs­rechte an den Werken der Studie­ren­den sichern. Auf der Face­book-Seite der Hoch­schule kommen­tierte ich unter einem Arti­kel, in dem auch Herr van Beve­ren verlinkt war und stellte Fragen. Weshalb versucht sich hier eine Profes­so­rin erneut die unbe­schränk­ten Nutzungs­rechte an den Werken von Studie­ren­den, privat zu sichern? Warum wird dies nicht unter­bun­den? Ein Lehr­be­auf­trag­ter der Hoch­schule kommen­tierte diese Fragen und gab an, dass die Studie­ren­den ihre Rechte nicht an eine Privat­per­son sondern an die Hoch­schule abtre­ten würden. Liest Mensch jedoch die beiden Versio­nen der Verein­ba­rung, fällt auf, dass weder Hoch­schule noch Fach­be­reich auch nur mit einem Wort erwähnt werden. Fakt ist, die Studie­ren­den ertei­len hier nicht der Hoch­schule die unbe­schränk­ten Nutzungs­rechte, sondern nur der Privat­per­son Frau Prof. Dr. Junker. Weiter­hin wurde behaup­tet, dass es keine kommer­zi­elle Nutzung gäbe. Fakt ist, dass eine kommer­zi­elle Nutzung in keinem der Doku­mente ausge­schlos­sen wird. In einem wird sogar expli­zit auf eine gewerb­li­che Nutzung hingewiesen.

Von der online geführ­ten Debatte infor­miert, verließ die Präsi­den­tin der Hoch­schule am letz­ten Donners­tag sogar die Sitzung des Akade­mi­schen Senats. Ich wurde gebe­ten, vorerst nicht mehr weiter zu kommen­tie­ren. Verspro­chen wurde mir, dass der Sach­ver­halt vonsei­ten der Hoch­schule juris­tisch geprüft werde. Die Kommen­tare, so wurde AStA-Referenten*innen versi­chert, wolle Mensch aber stehen lassen. Leider wurde hier von der Hoch­schule nicht Wort gehal­ten. Bereits einen Tag später wurden der gesamte Arti­kel und alle Kommen­tare, hinweis­los gelöscht.

Deshalb veröf­fent­li­che ich nun diesen Fall hier, wo ihn weder Hoch­schule noch Profes­so­rin­nen löschen können und so niemand den Studie­ren­den die Möglich­keit nehmen kann, sich zu informieren.

   

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Verein­ba­rung-ueber-Nutzungs­rechte-Nekro­po­len-Projekt-NEU

Nur um eines klar zustel­len: Niemand hat etwas gegen die Ausstel­lung – ich freue mich, wenn Studie­rende die Möglich­keit erhal­ten, ihre Werke einem großen Publi­kum zu präsen­tie­ren. Doch dies den Studie­ren­den nur im Tausch gegen ihre Rechte zu ermög­li­chen, ist schon aus berufs­ethi­scher Sicht abzu­leh­nen. Wenn es sich hier um eine Veran­stal­tung handelt, welche die Hoch­schule trägt und fördert, dann soll­ten Nutzungs­ver­ein­ba­run­gen mit der Hoch­schule und nicht mit Privat­per­so­nen getrof­fen werden. Um die Rechte der Studie­ren­den zu schüt­zen, soll­ten dann auch der Nutzungs­um­fang und die Dauer auf das Projekt beschränkt blei­ben und eine kommer­zi­elle Nutzung durch Dritte ausge­schlos­sen werden.

Die Rechte der Studie­ren­den müssen hier gestärkt und Machen­schaf­ten wie die von Frau Prof. Dr. Junker von der Hoch­schule verbannt werden.

Zeigt Soli­da­ri­tät mir Euren Kommilitonen*innen und infor­miert Euch.

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Mit studen­ti­schen Grüßen

Matthias Rataj

 

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Inzwi­schen wurde als Folge dieses Vorgangs und um Ähnli­ches in Zukunft zu verhin­dern in Zusam­men­ar­beit mit dem AStA eine “Muster­nut­zungs­rech­te­über­las­sung” von der Hoch­schule geschaf­fen. Diese muss von Lehren­den verwen­det werden. Eine Über­tra­gung der Nutzungs­rechte an die Privat­per­son ist somit nicht mehr zulässig.