FAQ zum Semesterticket
Hier findest du die häufigsten Fragen beantwortet. Solltest du eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, oder Hilfe mit einem Antrag brauchen, kontaktiere das Semesterticketbüro oder schau nach Terminvereinbarung im Büro vorbei.
Was ist das Semesterticket und was kann ich damit anfangen?
Das Semesterticket ist eine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte für den öffentlichen Personennahverkehr. Auf der Campus-Card befindet sich ein VBB-Aufdruck mit dem jeweils gültigen Semester. Diese ist dann in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument oder einem internationalen Studierendenausweis (ISIC) als Fahrausweis gültig.
Im Sommersemester gilt das Ticket vom 1. April bis zum 30. September, im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März.
Mit dem Semesterticket kannst Du auf allen Linien aller Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg im Tarifbereich Berlin ABC (Berlin und Umland) fahren. Ausgenommen sind nur Sonder- und Ausflugslinien. Nahverkehrs- und InterRegio-Züge sind innerhalb des Tarifbereiches eingeschlossen, Fernzüge (ICE, EC, IC) jedoch nicht.
Das Semesterticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei Kindern), Gepäck, einem Hund, einem Kinderwagen und einem Fahrrad. Ansonsten gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungenen der Verkehrsunternehmen.
Meine Campus-Card ist abhanden gekommen, defekt oder unlesbar. Was nun?
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Während aller Semester, die online stattfinden, gilt Folgendes bei verlorenen Campus-Cards:
Bitte wende dich per E‑Mail an den Studien-Info-Service studieninfoservice@beuth-hochschule.de, um eine neue CampusCard zu erhalten.
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Bitte komm zu den Sprechstunden in unser Büro. Hier füllst du eine Verlustmeldung aus und mit dieser kannst du beim Studien-Info-Service (Haus Grashof, Raum C 3) eine neue erhalten. Eine Neuausstellung kostet derzeit 10,23€. Zahlbar nur per EC-Karte.
Sollte die Campus-Card intakt, aber unlesbar sein, suche bitte sofort den Studieren-Info-Service auf. Du bekommst kostenlos eine Neue ausgestellt.
Wieso muss ich ein Semesterticket bezahlen, das ich gar nicht haben will?
Die Studierenden der BHT Berlin haben in einer Urabstimmung im Januar 2012 entschieden, dass sie das Semesterticket in dieser Form einführen wollen. Die Form des Semestertickets und die zwangsweise Gebührenerhebung sind im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) geregelt. Im § 18 a (in der Fassung vom 26. Juli 2011 GVBl. S. 378) wird bestimmt, wie die Studierendenschaft das Ticket gestalten und einführen kann. In § 14 BerlHG ist bestimmt, dass bei Einführung eines Semestertickets die Zahlung des Beitrages zwingende Voraussetzung für Immatrikulation oder Rückmeldung ist.
Die Einzelheiten zur Beitragserhebung, zu Ausnahmen und zu Zuschüssen hat das Studierendenparlament der BHT Berlin durch die „Beitragsordnung der Studierendenschaft der BHT Berlin“, die „Satzung nach § 18a Abs. 4 BerlHG der Studierendenschaft der BHT Berlin (Semesterticket-Satzung)“ und die „Satzung nach § 18a Abs. 5 BerlHG der Studierendenschaft der BHT Berlin (Sozialfonds-Satzung)“ geregelt.
Das Semesterticket ist ein Pflichtbeitrag, den alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der BHT Berlin entrichten müssen. Die Bezahlung ist Voraussetzung für Immatrikulation und Rückmeldung. Wer beitragspflichtig ist und dennoch den Semesterticketbeitrag nicht bezahlt, wird im schlimmsten Fall sogar exmatrikuliert.
In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Beitragspflicht oder ein Zuschuss zum Ticketbeitrag möglich. Siehe Downloads: Antrag auf Bezuschussung bzw. Befreiung.
Wo bekomme ich das Semesterticket?
Das Semesterticket wird auf die Rückseite der Campus-Card gedruckt. Die Campus-Card und den Semesterticket-Aufdruck bekommt man an den Campus-Card-Automaten auf dem Hochschulgelände.
Wann und wie erhalte ich das Semesterticket?
Soweit Du Dich rechtzeitig zurückmeldest oder immatrikulierst, erhältst du einen einmaligen QR-Code an deine Beuth-Emailadresse zugesendet. Dieser ermöglicht die Ausstellung der Campus-Card. Das passiert auf jeden Fall vor dem 1. April für das Sommersemester und vor dem 1. Oktober für das Wintersemester.
Ich habe ein Jahresabonnement für die öffentlichen Verkehrsmittel. Muss ich jetzt doppelt bezahlen?
Nein, Du kannst das Abonnement zurückgeben. Sobald Du den Studierendenausweis und das Semesterticket für das Semester erhalten hast, gehst Du damit zum Zeitkarten-Büro des Verkehrsunternehmens, bei dem Du das Abonnement gekauft hast. Dort kannst Du dann die nicht gebrauchten Monatsmarken zurückgeben und erhältst bereits gezahlte Beträge erstattet.
Ich studiere auch noch an einer anderen Hochschule. Erhalte ich dort auch ein Semesterticket?
Den Semesterticketbeitrag müssen alle Studierenden bezahlen, die ihre Erstimmatrikulation an der BHT Berlin haben bzw. ihre Mitgliedschaftsrechte in der Studierendenschaft an der BHT Berlin wahrnehmen. Wer hier nur seine Zweitimmatrikulation hat oder die Mitgliedschaftsrechte an einer anderen Hochschule wahrnimmt, ist insgesamt nicht beitragspflichtig und kann einen Antrag auf Befreiung stellen, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Ist das Semesterticket übertragbar?
Nein. Es ist eine persönliche Zeitkarte, die nur auf Deinen Namen ausgestellt wird und nur in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument als Fahrausweis gilt.
Gilt das Semesterticket nur während der Vorlesungszeit?
Das Semesterticket gilt für den vollen Semesterzeitraum, im Sommersemester also vom 1. April bis zum 30. September; im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März.
Erhalte ich auch ein Semesterticket wenn ich in einem Fern- oder Onlinestudiengang bin?
Nein. Online-Studierende und Studierende des Fernstudieninstituts können das Semesterticket weder nutzen noch erwerben.
Ich bin als Austauschstudierender bzw. Stipendiat*in an der BHT Berlin. Erhalte ich auch ein Semesterticket?
Ja. Auch Studierende, die nur befristet an der BHT Berlin immatrikuliert sind und nicht hier ihren Abschluss machen werden, müssen den Beitrag zum Semesterticket bezahlen und erhalten dafür das Semesterticket.
Ich fahre immer mit meinem Fahrrad/Auto/etc. Ich brauche das Semeserticket nicht. Kann ich mich davon befreien lassen?
Nein, eine Befreiung von der Beitragspflicht gibt es nur für Studierende, die objektiv das Ticket nicht benutzen können. Wenn Du es nicht benutzen willst, aber prinzipiell könntest, musst Du es auch bezahlen. Du kannst Dich dann während des Semesters immer entscheiden, doch noch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.
Das Semesterticket basiert auf einem Solidaritätsprinzip. Das heißt, alle Studierende kommen gemeinsam für den Preis auf, und dafür wird die Leistung für alle deutlich günstiger.
Ich wohne außerhalb des Tarifbereichs ABC, kann ich ein Zusatzticket erwerben?
Wenn du an einer Berliner Hochschule immatrikuliert bist und dein ständiger (Hauptwohnsitz) im VBB-Tarifgebiet, außerhalb des Tarifbereiches Berlin ABC ist, kannst du bei der Deutschen Bahn AG ein Zusatzticket erwerben. Dieses gilt von deinem Wohnort bis zum Eintritt in den Tarifbereich Berlin ABC. Bis zum Ende des WiSe 2020/21 gilt das Ticket als Pilotprojekt sogar für das gesamte VBB Tarifgebiet. Als Nachweis gilt der Personalausweis.
Weitere Informationen findest du beim VBB.
Was ist der Unterschied zwischen Befreiung und Zuschuss?
Als Ausnahmen von der allgemeinen Beitragspflicht gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten für bestimmte Gruppen von Studierenden.
Befreiung: Wer das Ticket nicht nutzen kann, weil er sich studienbedingt (Praktikum, Auslandssemester, Abschlussarbeit) außerhalb von Berlin aufhält oder anderweitig vom Beförderungsentgelt der ÖPNV befreit ist, kann einen Antrag auf Befreiung stellen.
Bei Anträgen auf Befreiung ist zunächst der gesamte Beitrag an die Hochschule zu überweisen. Sollte der Antrag auf Befreiung bewilligt werden, bekommst Du den Fahrtkostenanteil von uns zurück überwiesen.
Wenn der Ausweis während des Semesters abgegeben wird, kann nur noch der jeweilige Teilbetrag für verbleibende volle Monate erstattet werden. Das Semeseterticket kann im Falle einer Befreiung für das Semester nicht mehr als Fahrtberechtigung genutzt werden.
Zuschuss: Antragsberechtigt sind Studierende mit gültigem Semesterticket, die nachweisen können, dass eine zum Zahlungszeitpunkt auftretende besondere Härte ihnen das Aufbringen des Semesterticket-Beitrages erheblich erschwert und das monatliches Einkommen den nicht decken kann. Was als Bedarf und was als Einkommen berücksichtigt wird, ist in der Sozialfonds-Satzung fest vorgeschrieben.
Zunächst muss der Rückmeldebeitrag voll gezahlt werden. Gleichzeitig sollte innerhalb der Antragsfrist ein vollständiger Antrag auf Zuschuss gestellt werden. Wenn der Antrag auf Zuschuss bewilligt wird, wird der Betrag vom Semesterticket zurückerstattet. Das Semesterticket ist weiterhin gültig.
Wenn ich mich befreien lasse oder einen Zuschuss bekomme, kann ich dann den Einzahlungsbetrag für die Rückmeldung reduzieren?
Nein. Zunächst gilt: Zurückgemeldet oder immatrikuliert wird nur, wer alle Gebühren und Beiträge entrichtet hat. Es muss zunächst der vollständige Semesterbeitrag eingezahlt werden. Auf Antrag wird dann ein Teil zurückerstattet.
Ausnahme: Studierenden, die dauerhaft vom Semesterticket befreit sind bekommen eine Zahlungsaufforderung, die um den Betrag des Semestertickets gemindert ist. Bitte nehmt keine eigenständigen Reduzierungen vor! Eine dauerhafte Befreiung muss vorher beantragt und genehmigt werden.
Ich kann bis zum Rückmeldeschluss das Geld für die anfallenden Gebühren nicht auftreiben. Was kann ich tun?
Leider im Moment sehr wenig. „Nur“ Armut ist nach der Sozialfonds-Satzung kein Bezuschussungsgrund. Auch eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Das Studierendenwerk Berlin kann in Sachen Studienfinanzierung beraten und helfen.
Wie kann ich einen Antrag auf Befreiung oder Zuschuss stellen?
Die Antragsformulare findest Du:
- Im Semesterticketbüro (Haus Gauß B126)
- Im Internet zum Herunterladen unter: https://asta.studis-bht.de/downloads/
Das Antragsformular und die dort geforderten Anlagen schickst Du dann an:
Berliner Hochschule für Technik
Semesterticketbüro
Luxemburger Str. 10
13353 Berlin
Weitere Informationen und Beratung erhältst Du im Semesterticketbüro.
Kontakt
Semesterticketbüro
Najoua, Pierre, Katharina, Frankie
semesterticket[at]studis-bht.de
Leitung: Leo
verkehr[at]studis-bht.de