FAQ zum Semesterticket

Hier findest du die häufigs­ten Fragen beant­wor­tet. Soll­test du eine Frage haben, die hier nicht beant­wor­tet wird, oder Hilfe mit einem Antrag brau­chen, kontak­tiere das Semes­ter­ti­cket­büro oder schau nach Termin­ver­ein­ba­rung im Büro vorbei.

Was ist das Semes­ter­ti­cket und was kann ich damit anfangen?

Das Semes­ter­ti­cket ist eine persön­li­che, nicht über­trag­bare Zeit­karte für den öffent­li­chen Perso­nen­nah­ver­kehr. Auf der Campus-Card befin­det sich ein VBB-Aufdruck mit dem jeweils gülti­gen Semes­ter. Diese ist dann in Verbin­dung mit einem amtli­chen Perso­nal­do­ku­ment oder einem inter­na­tio­na­len Studie­ren­den­aus­weis (ISIC) als Fahr­aus­weis gültig.

Im Sommer­se­mes­ter gilt das Ticket vom 1. April bis zum 30. Septem­ber, im Winter­se­mes­ter vom 1. Okto­ber bis zum 31. März.

Mit dem Semes­ter­ti­cket kannst Du auf allen Linien aller Verkehrs­un­ter­neh­men des Verkehrs­ver­bun­des Berlin-Bran­den­burg im Tarif­be­reich Berlin ABC (Berlin und Umland) fahren. Ausge­nom­men sind nur Sonder- und Ausflugs­li­nien. Nahver­kehrs- und Inter­Re­gio-Züge sind inner­halb des Tarif­be­rei­ches einge­schlos­sen, Fern­züge (ICE, EC, IC) jedoch nicht.

Das Semes­ter­ti­cket berech­tigt zur unent­gelt­li­chen Mitnahme von Kindern bis zum voll­ende­ten sechs­ten Lebens­jahr (bei Fähren bis zu drei Kindern), Gepäck, einem Hund, einem Kinder­wa­gen und einem Fahr­rad. Ansons­ten gelten die allge­mei­nen Beför­de­rungs­be­din­gun­ge­nen der Verkehrsunternehmen.

Meine Campus-Card ist abhan­den gekom­men, defekt oder unles­bar. Was nun?

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Während aller Semes­ter, die online statt­fin­den, gilt Folgen­des bei verlo­re­nen Campus-Cards:

Bitte wende dich per E‑Mail an den Studien-Info-Service studieninfoservice@beuth-hochschule.de, um eine neue Campus­Card zu erhal­ten.
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Bitte komm zu den Sprech­stun­den in unser Büro. Hier füllst du eine Verlust­mel­dung aus und mit dieser kannst du beim Studien-Info-Service (Haus Gras­hof, Raum C 3) eine neue erhal­ten. Eine Neuaus­stel­lung kostet derzeit 10,23€. Zahl­bar nur per EC-Karte.

Sollte die Campus-Card intakt, aber unles­bar sein, suche bitte sofort den Studie­ren-Info-Service auf. Du bekommst kosten­los eine Neue ausgestellt.

Wieso muss ich ein Semes­ter­ti­cket bezah­len, das ich gar nicht haben will?

Die Studie­ren­den der BHT Berlin haben in einer Urab­stim­mung im Januar 2012 entschie­den, dass sie das Semes­ter­ti­cket in dieser Form einfüh­ren wollen. Die Form des Semes­ter­ti­ckets und die zwangs­weise Gebüh­ren­er­he­bung sind im Berli­ner Hoch­schul­ge­setz (BerlHG) gere­gelt. Im § 18 a (in der Fassung vom 26. Juli 2011 GVBl. S. 378) wird bestimmt, wie die Studie­ren­den­schaft das Ticket gestal­ten und einfüh­ren kann. In § 14 BerlHG ist bestimmt, dass bei Einfüh­rung eines Semes­ter­ti­ckets die Zahlung des Beitra­ges zwin­gende Voraus­set­zung für Imma­tri­ku­la­tion oder Rück­mel­dung ist.

Die Einzel­hei­ten zur Beitrags­er­he­bung, zu Ausnah­men und zu Zuschüs­sen hat das Studie­ren­den­par­la­ment der BHT Berlin durch die „Beitrags­ord­nung der Studie­ren­den­schaft der BHT Berlin“, die „Satzung nach § 18a Abs. 4 BerlHG der Studie­ren­den­schaft der BHT Berlin (Semes­ter­ti­cket-Satzung)“ und die „Satzung nach § 18a Abs. 5 BerlHG der Studie­ren­den­schaft der BHT Berlin (Sozi­al­fonds-Satzung)“ geregelt.

Das Semes­ter­ti­cket ist ein Pflicht­bei­trag, den alle ordent­lich einge­schrie­be­nen Studie­ren­den der BHT Berlin entrich­ten müssen. Die Bezah­lung ist Voraus­set­zung für Imma­tri­ku­la­tion und Rück­mel­dung. Wer beitrags­pflich­tig ist und dennoch den Semes­ter­ti­cket­bei­trag nicht bezahlt, wird im schlimms­ten Fall sogar exmatrikuliert.

In beson­de­ren Fällen ist eine Befrei­ung von der Beitrags­pflicht oder ein Zuschuss zum Ticket­bei­trag möglich. Siehe Down­loads: Antrag auf Bezu­schus­sung bzw. Befreiung.

Wo bekomme ich das Semesterticket?

Das Semes­ter­ti­cket wird auf die Rück­seite der Campus-Card gedruckt. Die Campus-Card und den Semes­ter­ti­cket-Aufdruck bekommt man an den Campus-Card-Auto­ma­ten auf dem Hochschulgelände.

Wann und wie erhalte ich das Semesterticket?

Soweit Du Dich recht­zei­tig zurück­mel­dest oder imma­tri­ku­lierst, erhältst du einen einma­li­gen QR-Code an deine Beuth-Email­adresse zuge­sen­det. Dieser ermög­licht die Ausstel­lung der Campus-Card. Das passiert auf jeden Fall vor dem 1. April für das Sommer­se­mes­ter und vor dem 1. Okto­ber für das Wintersemester. 

Ich habe ein Jahres­abon­ne­ment für die öffent­li­chen Verkehrs­mit­tel. Muss ich jetzt doppelt bezahlen?

Nein, Du kannst das Abon­ne­ment zurück­ge­ben. Sobald Du den Studie­ren­den­aus­weis und das Semes­ter­ti­cket für das Semes­ter erhal­ten hast, gehst Du damit zum Zeit­kar­ten-Büro des Verkehrs­un­ter­neh­mens, bei dem Du das Abon­ne­ment gekauft hast. Dort kannst Du dann die nicht gebrauch­ten Monats­mar­ken zurück­ge­ben und erhältst bereits gezahlte Beträge erstattet.

Ich studiere auch noch an einer ande­ren Hoch­schule. Erhalte ich dort auch ein Semesterticket?

Den Semes­ter­ti­cket­bei­trag müssen alle Studie­ren­den bezah­len, die ihre Erst­im­ma­tri­ku­la­tion an der BHT Berlin haben bzw. ihre Mitglied­schafts­rechte in der Studie­ren­den­schaft an der BHT Berlin wahr­neh­men. Wer hier nur seine Zweit­im­ma­tri­ku­la­tion hat oder die Mitglied­schafts­rechte an einer ande­ren Hoch­schule wahr­nimmt, ist insge­samt nicht beitrags­pflich­tig und kann einen Antrag auf Befrei­ung stel­len, um die Kosten erstat­tet zu bekommen.

Ist das Semes­ter­ti­cket übertragbar?

Nein. Es ist eine persön­li­che Zeit­karte, die nur auf Deinen Namen ausge­stellt wird und nur in Verbin­dung mit einem amtli­chen Perso­nal­do­ku­ment als Fahr­aus­weis gilt.

Gilt das Semes­ter­ti­cket nur während der Vorlesungszeit?

Das Semes­ter­ti­cket gilt für den vollen Semes­ter­zeit­raum, im Sommer­se­mes­ter also vom 1. April bis zum 30. Septem­ber; im Winter­se­mes­ter vom 1. Okto­ber bis zum 31. März.

Erhalte ich auch ein Semes­ter­ti­cket wenn ich in einem Fern- oder Online­stu­di­en­gang bin?

Nein. Online-Studie­rende und Studie­rende des Fern­stu­di­en­in­sti­tuts können das Semes­ter­ti­cket weder nutzen noch erwerben.

Ich bin als Austausch­stu­die­ren­der bzw. Stipendiat*in an der BHT Berlin. Er­halte ich auch ein Semesterticket?

Ja. Auch Studie­rende, die nur befris­tet an der BHT Berlin imma­tri­ku­liert sind und nicht hier ihren Abschluss machen werden, müssen den Beitrag zum Semes­ter­ti­cket bezah­len und erhal­ten dafür das Semesterticket.

Ich fahre immer mit meinem Fahrrad/Auto/etc. Ich brau­che das Seme­ser­ti­cket nicht. Kann ich mich davon befreien lassen?

Nein, eine Befrei­ung von der Beitrags­pflicht gibt es nur für Studie­rende, die objek­tiv das Ticket nicht benut­zen können. Wenn Du es nicht benut­zen willst, aber prin­zi­pi­ell könn­test, musst Du es auch bezah­len. Du kannst Dich dann während des Semes­ters immer entschei­den, doch noch mit den öffent­li­chen Verkehrs­mit­teln zu fahren.

Das Semes­ter­ti­cket basiert auf einem Soli­da­ri­täts­prin­zip. Das heißt, alle Studie­rende kommen gemein­sam für den Preis auf, und dafür wird die Leis­tung für alle deut­lich günstiger.

Ich wohne außer­halb des Tarif­be­reichs ABC, kann ich ein Zusatz­ti­cket erwerben?

Wenn du an einer Berli­ner Hoch­schule imma­tri­ku­liert bist und dein stän­di­ger (Haupt­wohn­sitz) im VBB-Tarif­ge­biet, außer­halb des Tarif­be­rei­ches Berlin ABC ist, kannst du bei der Deut­schen Bahn AG ein Zusatz­ti­cket erwer­ben. Dieses gilt von deinem Wohn­ort bis zum Eintritt in den Tarif­be­reich Berlin ABC. Bis zum Ende des WiSe 2020/21 gilt das Ticket als Pilot­pro­jekt sogar für das gesamte VBB Tarif­ge­biet. Als Nach­weis gilt der Personalausweis.

Weitere Infor­ma­tio­nen findest du beim VBB.

Was ist der Unter­schied zwischen Befrei­ung und Zuschuss?

Als Ausnah­men von der allge­mei­nen Beitrags­pflicht gibt es zwei unter­schied­li­che Möglich­kei­ten für bestimmte Grup­pen von Studierenden.

Befrei­ung: Wer das Ticket nicht nutzen kann, weil er sich studi­en­be­dingt (Prakti­kum, Auslands­se­mes­ter, Abschluss­ar­beit) außer­halb von Berlin aufhält oder an­derweitig vom Beför­de­rungs­ent­gelt der ÖPNV befreit ist, kann einen Antrag auf Befrei­ung stellen.

Bei Anträ­gen auf Befrei­ung ist zunächst der gesamte Beitrag an die Hoch­schule zu über­wei­sen. Sollte der Antrag auf Befrei­ung bewil­ligt werden, bekommst Du den Fahrt­kos­ten­an­teil von uns zurück überwiesen.

Wenn der Ausweis während des Semes­ters abge­ge­ben wird, kann nur noch der jewei­lige Teil­be­trag für verblei­bende volle Monate erstat­tet werden. Das Seme­se­ter­ti­cket kann im Falle einer Befrei­ung für das Semes­ter nicht mehr als Fahrt­be­rech­ti­gung genutzt werden.

Zuschuss: Antrags­be­rech­tigt sind Studie­rende mit gülti­gem Semes­ter­ti­cket, die nach­wei­sen können, dass eine zum Zahlungs­zeit­punkt auftre­tende beson­dere Härte ihnen das Aufbrin­gen des Semes­ter­ti­cket-Beitra­ges erheb­lich erschwert und das monat­li­ches Einkom­men den nicht decken kann. Was als Bedarf und was als Einkom­men berück­sich­tigt wird, ist in der Sozi­al­fonds-Satzung fest vorgeschrieben.

Zunächst muss der Rück­mel­de­bei­trag voll gezahlt werden. Gleich­zei­tig sollte  in­nerhalb der Antrags­frist ein voll­stän­di­ger Antrag auf Zuschuss gestellt werden. Wenn der Antrag auf Zuschuss bewil­ligt wird, wird der Betrag vom Semes­ter­ti­cket zurück­er­stat­tet. Das Semesterti­cket ist weiter­hin gültig.

Wenn ich mich befreien lasse oder einen Zuschuss bekomme, kann ich dann den Einzah­lungs­be­trag für die Rück­mel­dung reduzieren?

Nein. Zunächst gilt: Zurück­ge­mel­det oder imma­tri­ku­liert wird nur, wer alle Gebüh­ren und Beiträge entrich­tet hat. Es muss zunächst der voll­stän­dige Semes­ter­bei­trag einge­zahlt werden. Auf Antrag wird dann ein Teil zurückerstattet.

Ausnahme: Studie­ren­den, die dauer­haft vom Semes­ter­ti­cket befreit sind bekom­men eine Zahlungs­auf­for­de­rung, die um den Betrag des Semes­ter­ti­ckets gemin­dert ist. Bitte nehmt keine eigen­stän­di­gen Redu­zie­run­gen vor! Eine dauer­hafte Befrei­ung muss vorher bean­tragt und geneh­migt werden.

Ich kann bis zum Rück­mel­de­schluss das Geld für die anfal­len­den Gebüh­ren nicht auftrei­ben. Was kann ich tun?

Leider im Moment sehr wenig. „Nur“ Armut ist nach der Sozi­al­fonds-Satzung kein Bezu­schus­sungs­grund. Auch eine Raten­zah­lung ist nicht möglich.

Das Studie­ren­den­werk Berlin kann in Sachen Studi­en­fi­nan­zie­rung bera­ten und helfen.

Wie kann ich einen Antrag auf Befrei­ung oder Zuschuss stellen?

Die Antrags­for­mu­lare findest Du:

Das Antrags­for­mu­lar und die dort gefor­der­ten Anla­gen schickst Du dann an:

Berli­ner Hoch­schule für Tech­nik
Semes­ter­ti­cket­büro
Luxem­bur­ger Str. 10
13353 Berlin

Weitere Infor­ma­tio­nen und Bera­tung erhältst Du im Semes­ter­ti­cket­büro.

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